DTU überarbeitet Sportordnung: Präzisierungen und neue Helmregel für 2026

17.02.2026 – Oliver Kraus

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Die Deutsche Triathlon Union (DTU) hat ihre Sportordnung (SpO) für die Saison 2026 angepasst. 

Die Technische Kommission des Verbandes nahm überwiegend moderate redaktionelle Präzisierungen vor und setzte vor allem auch Rückmeldungen aus dem Para-Triathlon-Bereich um. Größere strukturelle Änderungen wie im Vorjahr – als umfangreiche internationale Anpassungen an das Regelwerk von World Triathlon erforderlich waren – blieben aus. 

Ziel der Technischen Kommission war es, bestehende Regeldefinitionen zu schärfen, Missverständnisse zu vermeiden und praxisnahe Hinweise aus dem Wettkampfbetrieb – insbesondere von Para Aktiven – aufzunehmen.

So betrifft die bedeutendste Neuerung der Sportordnung die Helmregel im windschattenfreien Fahren.

„Die größte Änderung wurde bei den Helmen rund um das windschattenfreie Fahren übernommen“, erklärt Jan Philipp Krawczyk, Vizepräsident Kampfrichter- und Veranstaltungswesen der DTU. Hintergrund seien neue Vorgaben des Weltverbandes World Triathlon, die nun in das nationale Regelwerk integriert wurden.

Konkret heißt es in § 31.7 der Sportordnung künftig: Helme mit Ohrenabdeckungen sowie integrierte oder abnehmbare Visiere sind nicht zulässig. Helme, die die Ohren nicht überdecken und mit integrierten oder abnehmbaren Visieren ausgestattet sind, dürfen ausschließlich ohne Visier verwendet werden.

Mit der Anpassung stellt die DTU sicher, dass nationale Wettbewerbe weiterhin regelkonform im Einklang mit den internationalen Standards von World Triathlon durchgeführt werden. Gleichzeitig unterstreicht der Verband seinen Anspruch, die Sportordnung kontinuierlich weiterzuentwickeln und an die Bedürfnisse aller Athletinnen und Athleten anzupassen.

Die aktualisierte Sportordnung ist ab sofort auf der Website der DTU abrufbar.